Informationen für unsere Mandanten

Rufen Sie uns kurz an. Gerne vereinbaren wir dann kurzfristig mit Ihnen einen Beratungstermin.
Juristische Schreiben sind oft „verklausuliert“ und damit für den Laien nur schwer verständlich.

Auch kennen Sie, wenn Sie einen Rechtstreit führen müssen, prozessual notwendige Erklärungen nicht und wissen nicht, welche ggf. abgegebenen Erklärungen welche Kostenfolgen für Sie haben.

In Zivilsachen stehen wir Ihnen deshalb als professionelle Partner zur Seite und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine schnelle, effektive und wirtschaftliche Lösung der Angelegenheit, damit Sie „Ihr Recht“ bekommen.

In Straf- oder Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten beantragen wir für Sie kurzfristig Akteneinsicht. Nach Akteneinsicht besprechen wir den Akteninhalt mit Ihnen und erarbeiten auf dieser Basis eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei behalten wir stets die Erfolgsaussichten im Auge und bieten Ihnen eine realistische Einschätzung.

Gerichtsverhandlungen bereiten wir gemeinsam vor. Wir erläutern Ihnen die Beteiligten, den Ablauf und begleiten Sie als starker Partner an Ihrer Seite.

Unsere Berufserfahrung kommt Ihnen damit direkt zu Gute.

Der Einstieg für die Unterstützung bei Ihren Rechtsproblemen ist das erste anwaltliche Beratungsgespräch. Hierfür fallen bei Verbrauchern maximal Kosten in Höhe von € 190,00 zuzüglich MwSt. an. Welche Gebühren genau abgerechnet werden, vereinbaren wir mit Ihnen gerne individuell zu Beginn unseres Beratungsgesprächs.

Entscheidend für die Kosten einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung ist üblicherweise der Gegenstandswert. Hieraus errechnen sich unsere Gebühren nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei wir in Einzelfällen vor Mandatsübernahme auch gerne eine individuelle Vereinbarung mit Ihnen treffen.

Sollte sich die Gegenseite mit Zahlungen an Sie in Verzug befinden, die Schuld an einem Verkehrsunfall tragen oder sollten Sie einen eingeleiteten Rechtsstreit gewinnen, muss im Regelfall die Gegenseite teilweise oder sogar vollständig Ihre Kosten tragen (Ausnahmen gelten z.B. im Arbeitsrecht).

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kommt diese als Kostenträger in Betracht. Gerne geben wir Ihnen im Rahmen des Erstgesprächs weitere Auskünfte hierzu.

Da es in erster Linie um die Bearbeitung Ihres konkretenen Rechtsproblemes geht, haben wir es uns zur Pflicht gemacht, mit Ihnen jederzeit über die Kostenfolge zu sprechen und Ihnen so die notwendige Transparenz zu bieten, damit Sie immer den Überblick über Ihre Kosten behalten.