Unsere Leistung
Das Kaufrecht ist ein sehr umfangreiches Themenfeld. Grundlage des Kaufrechts ist der Kaufvertrag nach § 433 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das Recht deckt Käufe und Verkäufe von Sachen (z. B. ein Auto, Haus oder Handy), aber auch Rechte (z. B. eine Forderung) ab. Um was es auch geht – wir stehen Ihnen in diesem Bereich gerne mit Expertise zur Seite.